TÜV & HU
Der Weg zur Prüfstelle und die oftmals anfallenden Wartezeiten sorgen bisweilen für viel Aufwand. Damit Sie Ihrem nächsten Prüftermin ganz entspannt entgegen sehen können, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen HU/AU-Service. Dabei wird die Hauptuntersuchung in unserem Hause nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS) zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Klingt gut? Vereinbaren Sie online einen Termin bei uns oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gerne.
»Unser TÜV - HU-Zeitplan:
Montag 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 9:30 Uhr
Mittwoch 14:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 14:30 - 16:30 Uhr
Freitag 13:30 - 15:00 Uhr
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HU und AU: Alles Wissenswerte zum "TÜV"
Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU
Langgediente Autofahrer erinnern sich noch: Bis Ende 2009 erfolgte der Nachweis der durchgeführten AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen.
2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist.
Wann müssen welche Fahrzeuge zur HU?
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Beispiel: Ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung.
Seit dem 1. Juli 2012 wird bei Überschreitung der HU-Fälligkeit nicht mehr "rückdatiert". Die nächste Hauptuntersuchung ist somit für Pkw grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Versäumt der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert – und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent.
Ist der Termin für die Hauptuntersuchung schon abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.
Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.